• Der ICL-L wird wohl vorher in meiner Werkstatt komplett verrostet sein, bevor meine Wünsche von N3V erhört werden. :thinking_face::thinking_face::thinking_face:

    Benutze Ihn meist nur für Übungszwecke, ....mehr darf ich ja nicht tun damit.

    l.g. Christian


    PS: Eine Weitergabe der kompletten von mir konvertierten ICE-L Datensätze an Sebastian geht leider nicht, da dies die Forumsregeln und die "Content-Moral-Regeln" hier verbieten.

    Was soll ich machen, wenn vor lauter Korrektheitsfantismus nix erlaubt ist in Deutschland?

    So fristet der IC-L leider ein trostloses Dasein auf einem USB Stick in Asien, ....obwohl er schon seit Monaten zur Freude vieler TRAINZER auf Maps in D unterwegs sein könnte.

    Hier in Asien sind die Leute ganz anderes. Die helfen sich Alle mit Content- und Datentausch und Sie sagen: "Scheiss auf die die ganzen Rechtediskussionen,....es ist letztlich Hobbyzeug, was es ohnehin irgendwo gratis zum Download gibt". Damit hat der Ersteller ja bereits zu verstehen gegeben, dass er keine finanziellen Interessen verfolgt mit seinem Content.

    Die Spieler hier haben jede Menge Spaß, ohne dass ständig einer mit Zeigefinger zeigt und den Anderen erklärt: "....DU, DU, DU, ....das darfst Du aber nicht tun, .....und das ist schon gar nicht erlaubt, .....und das ist moralisch schwer verwerflich, .......oder das ist mit den Grundsätzen in unserem Forum gar nicht vereinbar, ....etc."

    Ich halte mich selbstverständlich als Gast dieses Forums - so gut ich kann - an eure Regeln, ......obwohl ich mir oft denke, Ihr übertreibt es mit Eurem Rechtegetue.

    LEUTE, wir wollen am Ende doch Alle nur eines, ....EIN WENIG SPASS HABEN IM LEBEN!!!!!!

    Edited once, last by Chris1044 (October 26, 2025 at 3:35 PM).

  • PS: Eine Weitergabe der kompletten von mir konvertierten ICE-L Datensätze an Sebastian geht leider nicht, da dies die Forumsregeln und die "Content-Moral-Regeln" hier verbieten.

    Was soll ich machen, wenn vor lauter Korrektheitsfantismus nix erlaubt ist in Deutschland?

    So fristet der IC-L leider ein trostloses Dasein auf einem USB Stick in Asien, ....obwohl er schon seit Monaten zur Freude vieler TRAINZER auf Maps in D unterwegs sein könnte.

    Tja, was kann man da wohl tun? Sicherlich ist es dann eine richtig gute Idee den Leuten (wenn es denn welche gibt, die sich für sowas interessieren...) dat Ding schön vor die Nase zu halten, um dann zu sagen: ÄhÄh! Is nich! Zusammen mit dem Herumgenöle über die rechtlichen Belange wirkt das voll symphatisch! Und dann noch nebenbei in Richtung Leitung des Forums auszuteilen, macht den ganzen Post perfekt! Prost!

    Also Sebastian mach den Laden hier endlich dicht und mach ihn in Tukutakaland wieder neu auf, damit endlich alle Spass haben können!

  • Finde das ständige Genörgel auch daneben.

    Es gibt in Deutschland nun diese Gesetze und daran hat man sich zu halten, da gibts keine Diskussion. Sonst kann es schnell sehr teuer werden.

    Alternative wäre nur Umzug samt Server auf die Cayman Islands oder irgendwelche Offshore-Rechenzentren. Denn selbst in Asien gibt es Regeln für Websites, wie streng diese sind und wie stark diese kontrolliert werden, das ist ein anderes Thema. Dafür verschwindet man aber ganz schnell auch mal, wenn man die Regierung oder die Monarchen kritisiert.


    Ein KONSTRUKTIVER Weg wäre es, den Autoren des Modells zu kontaktieren und um Genehmigung zu bitten, manche sind da durchaus gesprächsbereit. Aber der Weg von Modell zu Trainz-Rollmaterial kann auch weit und steinig sein. Habe genug Modelle mit Genehmigung zur Veröffentlichtung für Trainz, bei denen mir aber das Wissen und die Zeit fehlt, um diese in Trainz vernünftig zum Laufen zu bringen. So der Twindexx beispielsweise.

  • ChWerwick Sebastian hat gestern oder vorgestern in einem Beitrag den IEC-L und das "Habenwollen" in einem Trainz19 Screenshot Beitrag zum Thema gemacht. Ich wollte nicht direkt im Screenchoot Threat dazu etwas schreiben, weil es dort vorrangig um das Zeigen von Trainz Bilder geht.

    Du hast sicher Recht, dass ich das Ding vor die Nase halte, .....wollte euch ja zeigen was Ihr alles haben könntet, wenn Ihr etwas weniger ängstlich agieren würdet beim Hochladen von Dateien.


    ZUM THEMA URHEBERRECHTE:

    Vielleicht wäre es einmal sinnvoll sich umfassend juristisch beraten u lassen, was rechtlich erlaubt ist, was nicht. Dann müsste man vieles gar nicht verbieten als Forumsbetreiber.


    Hatte vor einiger Zeit eine gute Gelegenheit mit zwei erfahrenen Juristen das Thema Urheberrecht in Zusammenhang mit Content zu besprechen.

    1. Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger sagte mir, dass er einen Dateivergleich von zwei Mesh Dateien AUF BITEBENE durchführt, um zu bewerten ob ein Mesh Diebstahl vorliegt oder nicht. Ein Einsatz von irgendwelchen dubiosen IM Rückkonvertern aus dem Ostblock, oder aus Asien, um dann optisch zu beurteilen ob zwei Meshe identisch sind oder nicht, sei keine zulässige Vorgehensweise als Sachverständiger.

    Auf Bitebene ist mein ICE-L nicht annähernd identisch mit dem Fahrzeugen von TPF, daher liegt juristisch auch kein Meshdiebstahl vor.

    Ein Meshdiebstahl im klassischen Sinne läge dann vor, wenn ich in einen fremden Server einbreche, oder vergleichbares mache und ich dabei jemanden eine nicht öffentlich gemachte Mesh Datei stehle. Da ich das nicht gemacht habe, können wir die Sache juristisch nur nach dem Urheberrecht nach ( Paragraf 7 UrhG ) beurteilen.


    2. Es ist richtig das es ein Urheberrecht gibt in Deutschland, aber man muss auch wissen sagte der Anwalt, dass diesen Urheberschutz immer nur DER ERSTE ERSCHAFFER eines neuartigen, einzigartigen und neuen Designs mit hoher Gestaltungshöhe beanspruchen kann. Dies sei NICHT der Ersteller des ICE-L Modells für das Spiel TPF oder TRAINZ, sondern der Designer des originalen IEC-L. Der Modellersteller hat juristisch betrachtet selbst nur ein bereits bestehendes Design kopiert und kein neues Design erschaffen. Er kann daher nach (Paragraf 7 UrhG) gar nichts erfolgreich einklagen nach dem Urheberecht.

    WICHTIG ist zu verstehen:

    - Der Erstersteller eines Designs kann bei Erfüllung der Voraussetzungen für ein Urhberecht dieses für 70 Jahre beanspruchen.

    - Das Urheberrecht an einem Lokdesign geht nicht vom Ersteller des originalen Lokdesigns auf den Ersteller eines 3D-Modells über.

    Die Anspruchsvoraussetzungen um sich auf ein Urheberrecht berufen zu können sind recht hoch, insbesondere bei "normalen" Gegenständen.

    Lest dazu bitte auch diesen Gerichtsentscheid zum Fall BIRKESTOCK durch, wo der Bundesgerichtshof selbst Birkenstock das Urheberrecht an seinen eigenen erfunden Sandalen abspricht. Dann sollte eigentlich JEDEM recht schnell klar sein, warum er nicht die Urheberrechte an einer Lok besitzen kann, die er von einem Original abgekupfert hat.

    BGH: Kein Urheberrecht für Birkenstock

    Als Ersteller von kostenlosen Content Modellen hat man vom tatsächlichen Urheberrechtsinhaber- dem echten ICE-L Designer - in aller Regel nichts zu befürchten. Das liegt in der Tatsache begründet, weil dadurch dem Urheberrechteinhaber kein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Anders als im anglikanischen Rechtsraum, kann man in Deutschland nur einen Schaden einklagen der einem auch tatsächlich entstanden ist. Man sollte aber wissen, dass der Urheberrechtsinhaber vom originalen IEC-L grundsätzlich das Recht hätte auf eine Unterlassungsklage. Es besteht aber kein sinnvoller Grund das zu tun. Aufpassen sollte man sagt der Anwalt, dass man nicht irgendwelche Markenlogos in einem Zusammenhang darstellt als Content, der als imageschädigent von einer Marke wahrgenommen wird, z.B das Logo eines Babynahrungshersteller, auf einem Content für einen blutrünstigen und gewalttätigen Horrorspiel, aber das ist bei TRAINZ in der Regel alles kein Thema. Bei jeder normalen Verwendung wird ein Hersteller sein Logo in einem Spiel eher als kostenfreie positive Werbung wahrnehmen. Warum soll er dagegen rechtlich vorgehen.

    Etwas anders sieht die Sache juristisch aus, wenn ich ein Payware Modell erstelle vom ICE-L sagt der Jurist und ich den Urheberrechteinhaber nicht am wirtschaftlichen Erfolg beteilige. Wenn ich also ohne Zustimmung des Rechteinhabers sein Design vom ICE-L Zug benutze, um daraus selber einen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. So etwas kann speziell im anglikanischen Rechtsraum gravierende Folgen haben sagt der Anwalt. Im anglikanischen Rechtsraum gilt übrigens nicht das Urheberrecht wie in Deutschland, sondern das Copyright Recht. Beides ist nicht identisch. Das sogenannte "Copyright" bezieht sich auf die Nutzungsrechte ist übertragbar, aber in Deutschland juristisch ohne direkte Auswirkung. Es ist nur der Verweis darauf, das jemand an etwas die Urheberrechte besitzt. Besitzt man aber selber gar nicht die Urheberrechte an etwas nach Paragraf 7 UrHG wie zuvor erklärt, empfiehl der Anwalt auf die Anbringung von Copyright Hinweisen zu verzichten. Er hat mir auch genau erklärt warum, aber das würde hier den Rahmen sprengen, da wird es juristisch kompliziert. Da wendet Ihr euch bitte selber an einen erfahren Fachanwalt wenn Ihr das ganz genau wissen wollt. Klarer Weise gilt wie bei vielen juristischen Dingen der Grundsatz: "Wo kein Kläger, da kein Richter"

    3. Aus meiner Sicht ist diese ständige Angst vor Klagen einfach total übertrieben, weil kein vernünftiger Mensch ernsthaft auf die Idee kommen wird, jemand wegen eines Contents zu verklagen. Spätestens wenn der zu einem guten Anwalt geht, wird der Ihn sofort aufklären, dass das keine gute Idde ist. Man braucht ja nur mal das Klagerisiko im Zivilrecht betrachten ( wo man als Kläger automatisch Zweitschuldner wird wie das juristisch genannt wird ) und das in Verhältnis setzen mit dem, was man bei einer erfolgreichen Klage als tatsächliche Schadensumme erwarten kann. Das was man da an Schadensersatzforderungen zu erwarten hat, das ist doch nicht mal den Aufwand wert um seinen Ars.. zu einem Anwalt zu bewegen.

    Überlegt einfach nur einmal logisch, wie viele Rechtsklagen einer wegen Contentklau gewinnen müsste, um nur ein einziges Mal alle Kosten bei Uneinbringlichkeit der Forderungen selbst bezahlen zu können . Hier ein Link dazu: Wer zahlt prozesskosten wenn der verlierer kein geld hat?


    Abschließend sagte mir der Anwalt, dass das was in Foren oft verbreitet wird zum Thema Urheberrecht, meist mehr ein Wunschdenken ist, als echtes geltendes Recht. Da behaupten einfach oft viele Urheberrechte an etwas zu besitzen - aus vielerlei Gründen - um daraus dann gewisse Dinge und Rechte ableiten zu wollen. Dem Nächsten der auch Content baut gefällt diese Sichtweise und er verbreitet den gleichen Schwachsinn weiter, .....am Ende glauben dann ALLE das sei Richtig, weil es so viel schreiben.

    Ich hoffe, ich konnte in Punkt 2 ein wenig allgemein verständlich machen, wie sich das etwa verhält mit dem Urheberrecht.

    Das Gesetz selbst könnt Ihr hier bei Bedarf durchlesen, oder Ihr wendet euch an einen Anwalt eures Vertrauens: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.htm…65BJNE005701307

    l.g. Christian

    PS: Für mich ist die Rechtslage ausschlaggebend woran ich mich zu halten habe.

    Wenn entsprechendes Interesse daran besteht, könnte ich versuchen einen Livechat mit einem erfahrenen Fachanwalt auf meine Kosten zu organisieren, an den Ihr dann Fragen stellen könnt was man genau darf und was man nicht darf, als Contentersteller und als Forumsbetreiber.

    Mein Beitrag hier ist keine Beratung im juristischen Sinne, ...ich bin kein Anwalt.

  • ChWerwick Sebastian hat gestern oder vorgestern in einem Beitrag den IEC-L und das "Habenwollen" in einem Trainz19 Screenshot Beitrag zum Thema gemacht.

    Das war Basti87 - nur damit da keine Verwechslung aufkommt.


    Das Thema Urheberrecht ist nicht neu. Ich habe in den vielen Jahren genug Beratung bekommen und auch bei einem lokalen Anwalt dafür bezahlt.

    Da hilft auch keine Wall-of-Text mit Aussagen irgendwelcher angeblicher Anwälte.

    Das Urheberrecht unterscheidet auch nicht zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Werken, entgegen dem was dein Jurist behauptet. Kann gerne recherchiert werden. Das Urheberrecht unterscheidet nach Art der Nutzung.
    Bezüglich des Nachbaus von beispielsweise Fahrzeuge gibt es entsprechende Gerichtsurteile, das im Rahmen des Modellbaus erlaubt sei. Ich habe da einen Fall bezüglich "Opel Blitz" im Kopf, es gab aber auch aktuellere Fälle. Einzig Logos sind hier eher problematisch (N3V bzw. Auran hatte zumindest früher eine Lizenz um das DB-Logo verwenden zu dürfen), aber auch hier ist das Stichwort Modellbau...

    Fakt ist. Wenn ich Werke Anderer - auch in bearbeiteter Form - weiterverbreiten möchte, dann bedarf ich der Genehmigung. Das sieht in den USA beispielsweise auch nicht unbedingt anders aus.

    Die Klugscheißerei von Leuten, die gerne hier die Content-Anarchie ausrufen würden ist nichts neues. Andere müssen ja nicht den Kopf und die Nerven für sowas herhalten. Ich musste einmal einen dreistelligen Betrag samt Unterlassungserklärung leisten (in dem Zusammenhang ließ ich mich anwaltlich beraten), das brauch ich nicht wieder. Und deswegen bin ich da auch herzlich unentspannt.

    Statt eigene Urheberrechtstheorien aufzustellen könntest du einfach mal den Autoren des ursprünglichen Modells kontaktieren. Das wäre der einzig saubere Weg.

    Klare Linie, das Urheberrecht zählt und zwar ohne kreative Auslegung. Wenn das nicht genehm ist, dann bitte hier klicken (vorletzter Punkt).

  • Sebastian Nochmal, ....ich habe kein Problem damit wenn Du sagt, ich soll hier nix hochladen, was ich nicht zu 100% selbst erstellt habe.

    Ich finde es zwar Schade dass wir uns hier selbst so kasteien, .....aber DAS IST DEIN GUTES RECHT ALS FORUMSBETREIBER das so zu bestimmen. Selbstverständlich werde ich mich, so wie bisher auch, daran halten.

    Ich wollte das Thema einfach einmal ansprechen, ob man diese Regelungen nicht etwas auflockern kann, ....das ist alles.

    Ja, mein Eingangsposting wo Dir das Teil vor die Nase halte war natürlich etwas provozierend, *zugeb* .....man ist halt Mal in der, Mal in einer anderen Stimmung. Zur Zeit bin total gereizt, weil es seit Tagen nicht schaffe eine gute Textur auf meine TransDEM Map zu bekommen und einen Microsoft virtaul Map Key einzurichten. Auf meine Bitte, ob mir dabei jemand helfen kann im Forum hat sich auch niemand gemeldet. Es ist gerade zum aus der Haut fahren, ich bin auf 130! .....NEIN auf 150 gerade.:pouting_face:

    l.g. Christian

  • Ich wollte das Thema einfach einmal ansprechen, ob man diese Regelungen nicht etwas auflockern kann, ....das ist alles.

    Es ist nicht meine Entscheidung, das Urheberrecht zu lockern.

    Die Unterlassungserklärung hat mich in Summe eine höhere dreistellige Summe gekostet, dafür dass ich als Seitenbetreiber nicht erkannt habe, dass jemand Content mit einem aus einem anderen Spiel "geklauten" Mesh anbietet. Für manche Peanuts - für mich ein großer Teil meines Einkommens, zum damaligen Zeitpunkt erst recht. Schlaflose Nächte nicht einberechnet.

    Aber:

    Statt eigene Urheberrechtstheorien aufzustellen könntest du einfach mal den Autoren des ursprünglichen Modells kontaktieren. Das wäre der einzig saubere Weg.

    Viele Autoren anderer Spiele sind da sehr freundlich zu eingestellt, mit einer Namensnennung sind viele auch zufrieden. Aber das Schwierige ist nicht das Mesh zu bekommen, sondern es für Trainz anzupassen, sofern die Meshes sich überhaupt eignen.

  • Das war Basti87 - nur damit da keine Verwechslung aufkommt.

    Ach Du Scheibenkleister, .....ich dachte in meinem ganzen TransDEM Stress gerade das warst DU. .....da dachte mir dann etwas emotionell geladen, ....WAS WILL DER KOMIKER, SOLL ER DOCH SEINE UPLOADREGELN ÄNDERN ....wenn er den ICE-L von mir haben will.

    So entstehen Mißverständnisse und ein provokant gestalteter Beitrag von mir, ......alles gut, jetzt weiß ich es gibt 2 Bastis hier. :grinning_face_with_smiling_eyes::grinning_face_with_smiling_eyes::grinning_face_with_smiling_eyes:

    Ich bitte um Entschuldigung für mein etwas flegelhaftes Verhalten!

    l.g. Christian

  • @....der Ausdruck "Komiker" gilt in Österreich in so einem Zusammenhang nicht als Beleidigung, ....sondern als eine salope, eher liebenswert gemeinte, locker formulierte Umschreibung für...."was will ein Freund oder ein guter Bekannter von mir".

    Mann leg nicht jedes Wort auf die Goldwaage, das nicht mal ansatzweise bösartig gemeint war. DANKE

    l.g. Christian

  • Koenntet Ihr mal ein wenig Luft ablassen?

    Basti will hier keine zweifelhaften Angebote und Diskussionen. PUNKT! Ende der Debatte, was gibt's da zu diskutieren?

    Was ich persoenlich ueberhaupt nicht ab kann, sind diese halbseidenen "juristischen Bewertungen".

    Wenn ich ein Modell erstelle habe ich das Urheberrecht an diesem Modell, nicht an dem urspruenglichen Entwurf. Aber auch nur meine juristisch voellig unerheblich Meinung ...

    One of the painful signs of years of dumbed-down education is how many people are unable to make a coherent argument. They can vent their emotions, question other people’s motives, make bold assertions, repeat slogans—anything except reason.“ (Thomas Sowell)

  • ZUM THEMA URHEBERRECHTE:

    ... und dann 1059 Worte ...

    Weisst du, wir machen hier dieses Forum schon seit 20 Jahren und stell dir mal vor: wir haben in dieser kurzen Zeit sogar schon was gelernt:

    1. Was ist der beste Umgang mit Urheberecht in diesem Forum.

    2. Über die Jahre kommen hier regelmäßig Leute vorbei und schreiben ganze Bände zu ihrem Halbwissen.

    3. Wir sind es deswegen auch schon gewohnt für blöd gehalten zu werden, und nehmen das recht locker (aber nicht locker mit dem Recht).

    Wenn es dir also gelüstet viel zu schreiben, dann würde ich mir persönlich wünschen, dass es etwas handfestes und hilfreiches ist. Das hier zum Beispiel habe ich gerne gelesen! Das war informativ, evident und sogar ohne irgendwelche Seitenhiebe oder inasienistallesbesserundkommtdeswegenalleher OTs. Deswegen hast du von mir dort gerade eben einen Like bekommen.

    cheers
    Christian

  • Wir sind es deswegen auch schon gewohnt für blöd gehalten zu werden

    ''Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger." (Kurt Tucholsky)

    One of the painful signs of years of dumbed-down education is how many people are unable to make a coherent argument. They can vent their emotions, question other people’s motives, make bold assertions, repeat slogans—anything except reason.“ (Thomas Sowell)

  • ChWerwick Über Dinge die noch nicht ausjudiziert sind, wer z.B. die Urheberrechte an diesem IEC-L Zug Design besitzt, oder ob gar der Bundesgerichtshof am Ende wie bei Birkenstock gar niemanden das Urheberrecht zugesteht, kann und darf man selbstverständlich unterschiedlicher Meinung sein.

    Ich war 28 Jahre lang CEO und Eigentümer einer Elektronikfirma im Bereich Hardware Entwicklung und Fertigung. Pro Jahr habe ich so im Schnitt so rund 5 bis 10 anwaltliche Schreiben mit Androhung rechtlicher Schritte erhalten. Nur ein bis zwei davon führten dann pro Jahr tatsächlich zu einem Rechtsstreit vor Gericht. Einen einzigen davon habe ich verloren, dreimal habe ich einen Vergleich zugestimmt in 28 Jahren. So ganz unwissend bin ich nicht, was Urheberechtsfagen betrifft, auch wenn es bei uns damals meist um andere Fragen ging, ob zum Beispiel ein Schaltungsdesign urheberrechtlich geschützt ist, oder ein Schaltungsdesign Stand der Technik ist, usw.. Es ging aber auch öfters um Designfragen, oder einmal um die Frage, ob in einem bestimmten Marktsegment eine Farbe die ein Mitbewerber mit über 50% Markteil benutzt, so mit einem Hersteller asoziert wird am Ö-Markt, dass er selbst leicht abweichend im gleichen Produktbereich von niemand anders verwendet werden darf. Das war übrigens jener Fall den ich den ersten zwei Instanzen gewonnen und in der Dritten Instanz verloren habe.

    Habe mich hier seit vielen Jahren noch nie zu Urheberechtsthemen geäussert hier, obwohl schon einiges an Blödsinn dazu gelesen hab. Jetzt habe ich es eben einmal getan.

    Von der Empfehlung mich an den Ersteller den IEC-L zu wenden der das TBF2 Modell gemacht halte ich nichts, da ich der Überzeugung bin, dass dieser Ersteller die Urheberrechte am Zugdesign des IEC-L gar nicht besitzt. Die Einschätzung teilt auch der Anwalt. Diese Erlaubnis die mir dieser Ersteller des Modells geben kann ist aus unser beider Rechtsansicht juristisch nichts wert, weil er gar keiner Erlaubnis erteilen kann für etwas was er gar nicht besitzt. Entweder liegen diese Urheberrechte bei Designer des Originalen ICE-L, oder das BGH würde entscheiden wie bei Birkenstock, dass niemand daran die Urheberrechte besitzt weil es einfach nur "ein Zug" ist juristisch betrachtet. Genauso wie das BGH entschieden hat, das eine Birkenstock Sandale trotz Ihres sehr speziellen Birkenstock Designs nur ein "Schuhwerk" ist den 3 andere Hersteller problemlos "kopieren" dürfen.

    Im Übrigen ist das was es in Deutschland an Rechtssprechung und Urherberechten gibt gar nicht relevant für mich.

    l.g. Christian

  • ChWerwick October 27, 2025 at 8:20 PM

    Closed the thread.