GnatzED Ich kann gut verstehen, dass Du dein Lokmodell als DEIN WERK betrachtest, ......juristisch ist die Sachlage etwas anders.
Anders als bei einem neuartigen Musikstück dass durch seine Einzigartigkeit vom "Design" geschützt ist, ist das Design deines Lok Modells nicht geschützt, weil das Design im juristischen Sinne nichts NEUARTIGES, EINZIGARTIGES, SCHÜTZENSWERTES darstellt, da es eine Lok mit dem gleichen Design schon vor deiner Modellerstellung gab. Das Urheberrecht schützt immer nur den ERSTEN Erschaffer eines neuartigen, einzigartigen und schützenswerten Designs. Das ist der Designer von der Originallok die Du nachgebaut hast.
So hat es mir ein Anwalt erklärt der die juristische Abteilung eines weltweiten Modeschmuckherstellers leitet.
Er und sein erwachsener Sohn, der als Sachverständiger in dem Bereich arbeitet, haben mir noch viel mehr erklärt, aber das alles zu tippen ist zu umfangreich.
Ich denke, es geht Dir auch gar nicht so sehr um die Frage, WAS IST RECHTLICH KORREKT, .....es geht Dir um dein Empfinden, DAS IST DEIN WERK und nur ich Gnatz darf bestimmen, wer daran etwas wie verändern und nutzen darf. Aus moralischer Sicht stimme ich da auch voll zu.
Du musst bitte auch verstehen, dass ich auch nix Böses tun will. Will nur versuchen alte Modelle, wo man niemanden mehr um Erlaubnis fragen kann für Verbesserungen IM SINNE VIELER TRAINZER für eine Nachbearbeitung nach heutigen Stand zugänglich zu machen.
Es liegt mir fern, den aktiven Trainzern die Heute noch am Leben sind und die Ihre Wünsche kund tun können, etwas wegzunehmen.
Wie geht man mit den Modellen um, wo sich niemand mehr meldet und antwortet, ....soll man diese 15 oder 20 Jahre alten Modelle alle so belassen?
l.g. Chrsitian