Und wieder taucht das „Urheberrecht“ auf?
Kaum das sich jemand wirklich mit den Rechten (ja Mehrzahl) beschäftigt hätte, aber
Zitat-Auszug mick1960 :
„Heutzutage ist nicht nicht mehr wichtig was wir sagen, sondern das wir etwas sagen...“.
Das klingt nicht nur etwas böse, sondern ist es auch – da zutreffend!
Zitat-Auszug Sebastian:
„Es gibt sicherlich Möglichkeiten und ich habe z.B. auch keinen Zugriff auf private Nachrichten anderer, aber hier öffentlich zum Verstoß gegen Gesetze aufzurufen bzw. selbst dagegen zu verstoßen, da muss ich schlichtweg reagieren.“
Das ist völlig korrekt,– und auch so gewollt.
Zitat-Auszug Sebastian:
„Privat und Öffentlich sind zwei paar Schuhe. Privat kann man sicherlich das ein oder andere Auge zudrücken oder mal ganz unbürokratisch helfen.“
Aber Vorsicht, auch hier muss ich die Gesetze beachten!
Zitat-Auszug Sebastian:
„Aushelfen können hier die Autoren von Objekten, indem sie die Lizenz entsprechend gestalten.“
Hier und nur hier liegt seit Jahrzehnten das Problem!
Das mal zur Einführung.
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Und mal neben bei:
Jetzt habe ich da mal eine Frage an die Objekt-Ersteller, die hier auf dieser Seite hochladen.
Wer von Euch hat den, bewusst das Recht der Veröffentlichung abgetreten. Also, nur und ausschließlich auf Trainz.de.
Und lädt aber auch auf die DLS.
Und schon haben wir ein Sprung gemacht, der aber mit der „Urheberschaft“ erst einmal nichts zu tun hat!
Wenn Jemand ein Werk erstellt hat, dann ist er derjenige dem man das Werk zuordnen kann, wenn dies kenntlich gemacht wurde (Beispiel: Signatur oder ähnlich).
Hier kann aber auch ein Einspruch/Vorbehalt einer weiteren Person vorliegen, die behautet Urheber zu sein. Liegt Letzteres nicht vor, so ist er Urheber.
Bin ich verstorben, bin ich immer noch Urheber. Obwohl die weiterführenden Rechte an meine Erben, einer Stiftung oder anderen Organisation übergehen können.
Das ist eine sehr vereinfachte Darstellung von einer Unmenge von Texten der unterschiedlichen Rechtstexte dieser Welt,– auf die man sich einigen konnte.
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Also, wer Urheber ist sollte jetzt wohl klar sein. Es heißt ja Urheberrecht, also welche Rechte hat der Urheber?
Zum Beispiel:
• das Recht auf Nennung – in einer Ausstellung, bei Zitaten (Quellen) usw.
• Veröffentlichung – wie wird veröffentlicht, bei einem Verlag, auf einem Web-Portal usw.
• Verkauf seiner Werke – ab hier wird es richtig kompliziert – lassen wir mal dahin gestellt
Genug der Theorie!
Und so stelle ich, wie schon so oft die Frage:
• Wieso erstelle und veröffentliche ich Objekte für Trainz (oder andere Umgebungen)?
Diese Frage muss ich mir stellen, schon um für mich Klarheit zu schaffen.
• Worauf lege ich den Wert?
Will ich anderen meine Sachen zur Verfügung stellen, damit sie mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung ihrer Werke haben? Oder betreibe ich nur Ego-Pflege,– seht was ich geschaffen habe.
Das klingt auch recht böse, aber wir hatten ja vor kurzem den Fall eines „Content-Erstellers“ der verstorben ist. Dieser hat eine Unmenge an wunderbaren Objekten geschaffen, und sein Sohn hat Jemanden gesucht der dieses Erbe antritt.
Also, solche Fragen sind wichtig.
Ich denke hier mal das Nachdenken über dieses Thema etwas angestoßen zu haben.
Ich bin gerade dabei, da ich nun schon 64 Jahre auf dem Buckel habe, einen entsprechenden Text zu entwerfen, wo ich meine Rechte an meinen Texten, Bildern und Objekten – ordentlich abtrete.
Also dem Betreiber der Seiten die weitere Nutzung gestatte. Damit schaffe ich auch Sicherheit für die weiter Nutzung.
Und noch ein Beispiel:
Als ich die Anfrage zur Nutzung und Weiterentwicklung des Bahnübergangs bekommen habe, habe ich alle Rechte abgetreten.
Wichtig ist hier nur die Verwendung einer neuen KUID (eigentlich klar). Der Nennung des Urhebers habe ich zugestimmt, um diese ewigen Diskussionen zu verhindern.
Ich persönlich denke das man den Nutzern eine Weitergabe und Weiterentwicklung immer gewähren sollte. Auch ist eine Anpassung von Texturen manchmal notwendig.
Vorsicht ist geboten, wenn das Recht der Veröffentlichung schon woanders abgetreten wurde. Also immer schön im Auge behalten.
Auf die Nennung vom Urheber des Erstwerkes kann man ja ruhig bestehen, was die meisten sowieso machen.
Nur mal so,
Euer Harald