Kurs über Betriebsabwicklung

  • Übersicht:


    1 - Streckenlisten, Gleisbezeichnung im Bahnhof, Betriebsstellen
    2 - Betriebsformen, Zugfahrten im Bahnhof


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  • 1 - Streckenlisten, Gleisbezeichnung im Bahnhof, Betriebsstellen



    Was ist eine Eisenbahn? Hier gibt es eigentlich weder eine richtige, noch eine falsche Definition.


    Laut einem Urteil des Reichsgerichts vom 17.03.1879 ist eine Eisenbahn folgendermaßen definiert:

    Zitat

    Ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtsmassen, beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Elektrizität, tierischer oder menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefäße und deren Ladung. u.s.w.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige (je nach den Umständen nur in bezweckter Weise nützlichen, oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende ) Wirkung zu erzeugen fähig ist.



    Im Straßenverkehr ist die StVO maßgebend, im Eisenbahnverkehr sind die Regeln in innerbetrieblichen Normen geregelt, die in Übereinstimmung mit dem Bundesministerium erstellt werden. Die ÖBB regeln dies in ihren
    Verkehrsvorschriften (V2, V3…) und sonstigen Normen (M22, M26..).


    Streckenlisten
    Jede Strecke in Österreich besitzt eine eigene Streckennummer, sowie einen Anfangspunkt und einen Endpunkt. Das in Fahrtrichtung zum Endpunkt gesehene linke Gleis wird als Gleis 1, das rechte als Gleis 2 bezeichnet. Die betrieblich notwendigen Angaben einer Strecke werden in den Streckenlisten angeführt. (Betriebsstellen und km. Lage, Gleis- und Bahnsteiglängen, Besonderheiten der Betriebsstellen, etc)


    Gleisbezeichnung im Bahnhof
    Die Richtung 1 führt in unserem Beispiel von links nacht rechts. Alle Gleise links von Gleis 1 werden fortlaufend mit ungeraden Zahlen benannt, alle Gleise rechts davon mit geraden Zahlen. Für verschiedene Abschnitte können noch Kleinbuchstaben als Bezeichnung hinzukommen. Die Gleisnummer hat jedoch NICHTS mit der Bahnsteignummer zu tun. ES steht auf dem Bild für die Einfahrsignale des Bahnhofs und die ganzen Zeichen sollen Signale darstellen. =| so ein Signal gilt für einen Zug, der von rehts nach links fährt.




    Betriebsstellen der freien Strecke
    Blockstellen:
    Züge befahren grundsätzlich nur freie Blockabschnitte. Normale Streckenblöcke müssen noch vom Fahrdienstleiter selbst bedient werden, bei Selbstblöcken stellen sich diese von selbst frei, sobald ein Zug den Block verlassen, bzw. auf Halt, wenn ein Zug in den Blockabschnitt eingefahren ist.


    Abzweigstellen:
    - vom Streckengleis zweigt ein anderes Gleis ab zu einer anderen Strecke.
    - die Anzahl der Streckengleise ändert sich
    Zusätzlich findet man hier Hauptsignale, genauer definiert sind es in diesem Fall Deckungssignale.


    Überleitstellen:
    - ermöglicht das Wechseln des Streckengleises
    Eine Überleistelle ist wieder durch Deckungssignale gesichert.


    Anschlussstelle:
    - Bei einer Anschlussstelle zweigt vom Streckengleis ein Ladegleis (Ladestelle) oder ein Anschlussgleis (Anschlussbahn) ab
    Weichen von Anschlusstellen werden meist örtlich, durch einen Schlüssel, ent- bzw versperrt. Zudem ist vor Ort auch oft entweder ein Schutzgleis oder ein Sperrschuh (ebenfalls durch einen Schlüssel versperrt) geschützt, sodass kein Wagenmaterial auf die Strecke rollen kann.


    Haltestellen:
    Betriebsstellen in denen personenbefördernde Züge halten dürfen. Meist nur ein Bahnsteig an einem Gleis.


    Schrankenposten:
    Zum Bedienen von Schrankenanlagen. Ist im Aussterben, da meist schon alles automatisch abläuft mittels Kontakten im Gleis.


    Traktion:
    Zum Hinterstellen und Warten von Triebfahrzeugen. In Deutschland Bahnbetriebswerk.


    Unterwerke:
    Zum Versorgen der Oberleitung mit elektrischer Energie.

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  • 2 - Betriebsformen, Zugfahrten im Bahnhof



    Betriebsformen:
    Zugfahrten:

    Züge sind Triebfahrzeuge, die allein oder mit angehängten Fahrzeugen auf die freie Strecke übergehen.
    - Fahren auf der freien Strecke im Blockabstand
    - in Bahnhöfen nur Einfahrt auf freie Gleise
    - Verkehr nach festgelegtem Fahrplan
    - Bildung der Züge nach festgelegten Rahmenbedingungen:
    Innerhalb der ÖBB werden Züge nach Zugbildeplänen gebildet. Dabei wird in ZUgbildepläne für internationaler und nationale Reisezüge, sowie Zugbildepläne für Güterzüge unterschieden.



    Verschubfahrten:
    Verschub-/Rangierfahrten sind z.B.:
    - Anfahren der Lok an einen Zug (Bespannung)
    - Abstellen von Wagen
    - Bilden und Auflösen eines Zuges
    - Fahrten innerhalbe des Traktionsstandortes


    wichtige Grundsätze:
    - Fahren auf Sicht
    - Vmax 25 km/h (in Ausnahmen auch Vmax 40 km/h) wird später noch genauer erläutert



    Nebenfahrten:
    - Fahrten mit Nebenfahrzeugen
    - Bedienung von Anschlussbahnen
    - Fahrten in gesperrte Gleise
    - Fahrten bis zu einem Punkt der freien Strecke (z.B.: Bauzüge)


    Fahrzeuge:
    Regelfahrzeuge haben eine 12-stellige Fahrzeugnummer und werden bei Zug-, Verschub- und Nebenfahrten eingesetzt.
    Nebenfahrzeuge haben eine 5-7-stellige Fahrzeugnummer und ein "X" oder "Z" vorangestellt. Diese Fahrzeuge werden nur bei Verschub- und Nebenfahrten eingesetzt.



    Aufgaben von Sicherungsanlagen:
    Sicherungsanlagen unterstützden den Bediener bei der Betriebsabwicklung.


    Zugfahrten im Bahnhof:
    - Zugstraßen
    - Zughilfsstraßen
    - Ersatzstraßen


    Allgemeines:
    Den Weg, den eine Fahrt im Bahnhof nehmen soll, bezeichnet man als "Fahrweg". An diesen KANN ein "Schutzweg" anschließen. (gilt nur für ÖBB)
    UNTERSCHIED: In Deutschland ist ein "Durchrutschweg" (="Schutzweg" ) vorgeschrieben.


    Wird dieser Fahrweg gesichert, falls vorgesehen einschließlich des Schutzweges, spricht man von einer "Fahrstraße".
    "Gesichert" bedeutet, dass diese Einrichtungen (Weichen, Signale) technisch oder im Störungsfall durch den Bediener auf ihre richtige Stellung überprüft und in dieser festgehalten sind.


    - Zugstraßen:
    Die Zugstraße ist die Fahrstraße, welche die größtmögliche Sicherheit bietet. Die Sicherungsanlage wurde vollständig ausgenützt. Dem Bediener und dem Triebfahrzeugführer wird die eingestellte Zugstraße durch ein Frei zeigendes Haupt- oder Schutzsignal angezeigt.


    - Zughilfsstraße:
    Ist die Einstellung einer Zugstraße technisch nicht möglich oder betrieblich nicht zulässig, wird eine Zughilfsstraße eingestellt. Die Sicherungsanlage garantiert die richtige Stellung der Weichen und Flankenschutzeinrichtungen, ein Signal wird jedoch nicht freigestellt.


    - Ersatzstraße:
    Sind weder Zug- noch Zughilfsstraßen einstellbar, so wird erst jetzt eine Ersatzstraße gebildet. Sie stellt die unterste Stufe der Sicherung von Zugfahrten dar, der Bediener ist alleine für die Sicherheit verantwortlich.



    Signalabhängigkeit:
    Weichen bzw. Flankenschutzeinrichtungen sind signalabhängig, wenn sie zwangsläufig in der erforderlichen Stellung festgehalten werden, solange sich das zugehörige Signal in Freistellung befindet. Und solange die Fahrstraße noch nicht aufgelöst ist.


    Ausschluss "feindlicher Fahrstraßen":
    Fahrstraßen deren Wege einander berühren oder überschneiden bezeichnet man als "feindliche Fahrstraßen". Die gleichzeitige Einstellung solcher Fahrstraßen ist nicht zulässig und wird durch die technischen Abhängigkeiten der Sicherungsanlage verhindert.



    So, bisschen viel Stoff auf wenig Raum. Das wars mal wieder für diesen Block.
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