Beiträge von Lothar_Hake

    Ein Autor kann nach dem Urheberrecht bei einer Weitergabe seines Werks die vertraglichen Bedingungen in weitem Umfang festlegen. So ist Freeware kein genau definierter, rechtsgültiger Begriff. Es ist in jedem Einzelfall anhand der in einem Endbenutzer-Lizenzvertragfestgelegten Lizenzbedingungen zu prüfen, welche konkreten Rechte der Urheber dem Anwender gewährt. Typische Vertragsbedingungen vom Autor sind etwa, dass die Verbreitung gegen ein Entgelt untersagt ist oder die Nutzung nur für Privatpersonen kostenlos ist, d. h. der Einsatz im kommerziellen Umfeld bedarf einer Lizenzgebühr. Ob bei solchen oder noch weitergehenden Einschränkungen der Nutzung der Begriff Freeware noch zutreffend angewendet wird, ist zumindest unter dem Aspekt der allgemeinen Nutzungsfreiheit strittig. Die Lizenzbedingungen sind vor Download der entsprechenden Software zu Akzeptieren, und nicht später in irgendwelchem Kleingedruckten.