Moin,
kurz zur Info; das sagt das Signalbuch der Deutschen Reichsbahn von 1971:
Signal So 13 - Gefahrenanstrich
Kennzeichnung fester Gegenstände, die wegen zu geringen
Abstands vom Gleis Personen gefährden können.
Formsignal
Der Gegenstand ist durch einen orangefarbenen Anstrich so
hervorgehoben, dass die Gefahrenstelle leicht erkannt wird.
2.
Feste Gegenstände in der Nähe der Gleise müssen zwischen 1000 mm und 3050 mm über Schienenoberkante
durch einen orangefarbenen Anstrich gekennzeichnet werden, wenn außerhalb des Regellichtraums nicht
mindestens 200 mm breite Seitenräume frei sind. Hierunter fallen auch die Einfahrten in die Triebfahrzeug- und
Wagenschuppen.
3.
Erstreckt sich der zu geringe Abstand vom Gleis auf eine größere Länge, so kann der Anstrich auf den Anfang,
das Ende und auf geeignete Zwischenstellen beschränkt sein. Bei Tunneln genügt es, nur die Tunneleingänge zu
kennzeichnen.
Bei der Bundesbahn heißt es Ne 8 und ist weiß.
Weiß jemand ob es den Gefahrenanstrich als Objekt gibt?
Oder kennt wer auf Anhieb ein Objekt, welches man dafür zweckentfremden könnte?
Google gibt leider nur spärliche Ergebnisse...
Auch auf der DLS gibt es anscheinend kein solches Objekt.
mfg Guido