"Sie wissen schon, dass Sie hier nicht filmen dürfen!?"

  • Der erste Kommentar eines sehr sehr unfreundlichen, sehr empfindlichen Lokführers neulich am Bahnhof Frankfurt-Taunusanlage, beim Versuch, einen Zug der Baureihe 423 auf der Fahrt nach Bad Soden zu fotografieren, ist im Beitragsnahmen ablesbar, wortwörtlich übernommen.
    Auf die Frage, ob ich nicht einmal von der S-Bahn ein Foto machen dürfte, kam auch direkt die Erwiderung "Nein."


    Nun frage ich mich jedoch: Kann das denn sein, dass man Züge der Deutschen Bahn nicht fotografieren darf? Es gibt tausende Bilder im Internet aus dem Betrieb, es gibt Lokführer, die Lichthupen machen, in die Kamera winken und sehr freundlich reagieren. Ich durfte damals auf den Führerstand eines TGV POS am Frankfurter Hauptbahnhof und da auch Fotos machen, es hat den Lokführer gar nicht gestört.
    Darum glaube ich, dass da ja wohl auch was faul sein muss, da ich neulich am Hauptbahnhof Frankfurt am Main an nahezu jedem Gleis stand und Bilder von den Zügen dort gemacht habe. Auch wenn DB-Beamte daneben standen, kam kein Kommentar, keine Anmerkung o.Ä. bezüglich eines Verbotes.


    Darf ich nun Züge fotografieren oder nicht? Ich meine wenn es um den Lokführer/die Passagiere geht, die nicht auf dem Bild sein sollen, so kann man das doch wenigstens so sagen und dann retuschiert man notfalls das Bild, aber ich glaube nicht, dass es bei der Bahn so ein striktes Fotoverbot gibt.

  • Also du darfst jedes Objekt selbst knipsen, wenn jemand mit drauf ist, den du nicht knipsen wolltest und es um den Zug geht, ist der Mensch nur Beiwerk und darf dir somit dies auch nicht verbieten. Züge sind Objekt und es ist ja kein Staatsgeheimnis, wie Züge in Deutschland aussehen.


    Völliger Schwachsinn. Und was will er denn machen? Die Kamera überfahren?



    Nur weil er sich selbst nicht im Spiegel sehen kann :face_with_tongue:

  • Grundsätzlich ist es erlaubt Züge, Bahnhöfe und andere öffentliche Anlagen zu fotografiern oder zu filmen, mit der üblichen Ausnahme für gewerbliche Nutzung.
    In wie weit dies auch für nicht-öffentliche Anlagen (Bws, Abstellanlagen, Stellwerke etc.) gilt, weiß ich nicht. In diesen Bereichen hat ein "Normalo" aber ohne besondere Genehmigung eh nix verloren, von daher erübrigt es sich.
    Ich denke dieser Lokführer wollte sich nur einen Spaß erlauben, bzw. einfach nicht gefilmt werden :)


    MfG Niklas

  • Hi. Auf öffentlichen Plätzen kannst du filmen und knipsen bis deine Kamera raucht.
    Nur an "öffentlich nicht zugänglichen Plätzen", wie es sich bei uns so schön nennt, darfst du nicht filmen und fotografieren ohne Genehmigung.
    Mit den an öffentlichen Plätzen entstandenen Fotos musst du nur in soweit aufpassen, als dass du beim hochladen im Internet eine Genehmigung der erkennbar abgebildeten Personen hast. Ein Lokführer dessen Gesicht zum Beispiel gut sichtbar ist und man ihn erkennen könnte, muss dieser vor der Veröffentlichung zustimmen, sonst ist das ein Urheberrechtsverstoß. Wenn du aber zum Beispiel nur Personen von hinten fotografierst, brauchst du dort auch keine Zustimmung, ebenso wenn Gesichter von Tf's verspiegelt, unkenntlich... oder wie auch immer unidentifizierbar sind.

  • Also, es gab mal im Frankfurter Nahverkehrsforum eine Klare Aussage der DB zu diesem Thema.
    In der Kurzfassung weist es einfach das man es darf, jedoch ohne Blitz und Stativ.
    Und auch nur auf öffentlich zugänglichen Anlagen (Also keine Betriebsanlagen).


    Die Hausordnung der DB (hängt in jedem Bahnhof) verbietet auch ausdrücklich nur den Einsatz von Stativ und Blitz.


    Wenn wir gerade bei Frankfurt sind... die der VGF sieht das anders auch.
    Hier braucht man eine Genehmigung für das anfertigen von Bildern auf Grundstücken der VGF.
    Diese bekommt man aber in der Regel ohne Probleme.


    Edit: Bitte bedenkt: Die Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens haben (Auf dem Gelände des Unternehmens) das Hausrecht und können daher auch das Fotografieren verbieten. (Bzw. euch bei Missachtung von den Leuten in Blau entfernen lassen)


    Rechtlich ist es auf öffentlichen Grund eh erlaubt (Vorsicht! Bahnhöfe sind Privatgelände!).
    Es ist sogar erlaubt den Fahrer abzubilden wenn dieser nur als Beiwerk fungiert.
    Die entsprechenden Paragrafen kann man leicht mittels Google sich heraussuchen, da es zu diesem Thema sehr viel im Internet gibt.


    Ich empfehle trotzdem, das wenn ein Fahrer nicht abgelichtet werden will, dies auch zu unterlassen. So viel Menschlichkeit sollte man noch besitzen.


    Reichsbahner: Das wäre kein Urheberrechtsverstoß, sondern die Verletzung des Rechtes am eigenen Bild. Jedoch greift hier die Panoramafreiheit ein und erlaubt dieses.

    2 Mal editiert, zuletzt von Yufa ()

  • Bahnhöfe mögen zwar Privatgelände der Deutschen Bahn hier sein, aber sie sind öffentlich zugänglich. Und wie gesagt: Ich wurde noch NIE deswegen angenörgelt, wenn ich sogar auf den Führerstand eines Zuges durfte und ein paar Bilder als Andenken machen durfte. Da die Meinungen hier sehr stark auf die Richtung "Fotografieren von Zügen erlaubt" zugehen, bedanke ich mich und bin mir nun auch noch sicherer als vorher, dass ich wirklich fotografieren darf. :)

  • Mir ist mal passiert, als ich in Düsseldorf am Btf.Lierenfeld stand und einfach mal gefilmt hab wegen dem Straba-Korso, natürlich auch den einen oder anderen B-Wagen doppeltrakt, der fahrer von dem einem B-Doppeltrakt hat mit per Handzeichen mitgeteilt dass ich nicht filmen darf obwohl niemand da war und der FiF ne verpsiegelte Sonnenbrille hatte, aber ich hätte weiterfilmen dürfen, oder?

  • Rein theoretisch ja, er bedenkt nicht dass er sich somit auf dem Video bemerkbar macht. Er wollte wohl einfach nicht gefilmt werden. Aber es war ein öffentlich zugängliches Gelände, oder?

  • Ich habe gestern einen DB-Sicherheitsangestellten gefragt was das Filmen betrifft:


    In der Hausordnung steht, dass man für gewerbliche Fotografien eine Genehmigung braucht.
    Privat, sagte er, darf man Filmen wie man will, solange der Lokführer nicht sagt, dass er nicht auf dem Bild sein will oder sich Passagiere melden, die ebenfalls nicht auf Bildern zu sehen sein wollen.


    Du hast gesagt du warst in Düsseldorf. Ich weiß nicht wie die Regelung dort ist aber sehr viel anders darf das eigentlich nicht sein.