Trainz Sachen in EEP

  • Die Nachtbeleuchtung vom Eiffelturm (Nachtaufnahmen) darf z.B. nicht kommerziell verwertet werden ohne Zustimmung.

  • Unabhaengig von dem ganzen Gerede ueber Pragraphen, die ja mitunter durchaus auch auf unser Genre zutreffen moegen, sollte allen Content-Erstellern an erster Stelle der Wunsch des jeweiligen Autor an erster Stelle stehen!


    Wenn in einem Asset kein Licence-Tag enthalten ist, dann gillt vollumfaenglich die Download Station License Agreement


    Und da steht nichts von einem Verbot von sog. Reverse Engineering, auch wenn dieses Thema im Auran-Forum immer wie der "Gott sei bei uns" behandelt und nur selten sachlich eruiert wird.
    Direkte Aussagen seiten Auran/N3V sind mir bislang nicht bekannt, obwohl ich davon ausgehe, dass sie demgegenueber wohl eher negativ eingestellt sind.


    Letztendlich tendiere ich eher zu Christians Einstellung, nur sollte man dann aber auch von einer Veroeffentlichung absehen. Und ein Screenshot im Forum ist definitiv eine solche!


    Ich wuerde es begruessen, wenn in allen Assets klar ausfomurliert werden wuerde, was der Autor erlaubt und was nicht. Da sind die meisten CC aber offenbar zu faul oder kennen diesen Tag nicht einmal...


    Ich persoenlich bin der Auffassung, dass bei Trainz Assets mehr der Gedanke der Gemeinschaft und der umfassenden Nutzbarkeit aller Assets im Vordergrund stehen sollte, weit vor dem oft voellig aufgeblaehten Ego einiger CC!


    Was meine Assets betrifft, gilt mein Licence-Tag:


    "Dieses Trainz-Asset-Objekt ist Public Domain.
    Ein Veraendern, Reskinnen oder aehnliches ist jederzeit erlaubt, solange die Ursprungsquelle genannt und die Lizenz nicht veraendert wird.
    Weiterhin muss ein veraendertes Asset frei und ohne jedwede Anmeldung und ebenfalls auch auf der Auran DLS verfuegbar sein."


    Wobei unschwer zu erkennen sein sollte, dass der Teil "solange die Ursprungsquelle genannt und die Lizenz nicht veraendert wird" nicht ganz unwesentlich ist.
    Ich erwarte schlicht Fair Play!


    In diesem Sinne



    Mick!

  • Dem stimme ich auch zu, Mick...mir ist da aber aus vergangenen Zeiten auch eine "Schutzfunktion" eingefallen, die PTP-Nutzer sicher kennen.



    privileges
    {
    permit-commit 0
    permit-edit 0
    permit-listing 1
    }


    in wie weit es wirklich umgangen werden kann oder nicht habe ich noch nie probiert, da man hier nicht einmal die Config öffnen kann, sondern nur einsehen.


    Hier ist die Frage wohl am einfachsten. Hier will der CC keine Veränderungen oder sonstiges am Objekt.


    Dieser Tag sollte aber dennoch mit Vorsicht behandelt werden, denn selbst der CC kann so keine Änderungen an der Config vornehmen, wenn sie erst einmal eingebunden ist.


    Der CC, der Repaints zulässt, wird dieses Tag wohl nicht nutzen wollen.


    hier noch ein Link der sicher alles beschreibt.


    http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/


    man kann in seiner Config den jeweiligen Link eintragen, so muss man dann nicht mühselig formulieren :winking_face:


    hier noch was als Zusatz


    https://creativecommons.org/choose/

    2 Mal editiert, zuletzt von yellowdoor ()

  • Und da steht nichts von einem Verbot von sog. Reverse Engineering, auch wenn dieses Thema im Auran-Forum immer wie der "Gott sei bei uns" behandelt und nur selten sachlich eruiert wird.
    Direkte Aussagen seiten Auran/N3V sind mir bislang nicht bekannt, obwohl ich davon ausgehe, dass sie demgegenueber wohl eher negativ eingestellt sind.

    Mick, das ist das weit verbreitete Missverständnis über Urheberrecht. Es ist eben nicht alles erlaubt, was der Rechteinhaber nicht explizit verboten hat, sondern umgekehrt, er muss es explizit erlauben. Es gibt zwar Unterschiede zwischen angelsächsischem und deutschem Recht, zum Beispiel "Fair Use", aber Auran/N3V muss dazu nichts schreiben. Reverse Engineering ist u.a. im Urheberrecht geregelt und auch hierzulande nur für bestimmte Zwecke ohne Zustimmung des Rechteinhabers zulässig.


    Das Rechtssystem funktioniert in freien Gesellschaften natürlich immer nur, wenn sich der Großteil der Bürger darin wiederfindet. Das ist aber beim Urheberrecht durchaus der Fall. Es wir zwar gemosert, aber die Ein-Punkt-Partei, die es abschaffen wollte, scheiterte in dem Moment, wo klar wurde, dass sie keine Alternative anzubieten hatte, und versank in der Bedeutungslosigkeit.


    Und ist es nicht bemerkenswert, das auch in der internationalen Trainz-Welt die gelegentlichen Versuche einzelner, sich mit Urheberrechtsverletzungen zu profilieren, regelmäßig an der Ablehnung durch die Gemeinschaft scheitern?


    Ich hatte im letzten Beitrag schon vom Anstoß zu TransDEM geschrieben. Auch die Trainz-Kopplung wäre dann wieder so ein Fall geworden. Fiele das unter erlaubtes Reverse Engineering? Statt hier ein Risiko einzugehen, habe ich Auran einfach gefragt...

  • Oh Mick, ich hatte es fasst befürchtet. Danke für die Berichtigung