Trainz Sachen in EEP

  • Der Artikel dort wurde wie es aussieht wieder gelöscht. Aber Conny hat dazu in einem anderem Thema dort etwas dazu geschrieben. Auch ohne Anmeldung lesbar.


    Gruß Frank

  • gestern ging es noch, scheinbar ist der Beitrag gelöscht worden. leider habe ich den Beitrag nicht gespeichert.


    nun Diskussion waren Objekte aus Trainz, conny wurde erwähnt die schon Objekte für Trainz gebaut hatte und am Ende noch ein Beitrag, dass man den CC des Objektes fragen muss.
    hatte das nur überflogen, aber ich glaube nicht, dass es da um Objekte ging die in Trainz geklaut wurden. denn viele kennen ja dort auch Trainz und denen würde das ja sofort auffallen.
    Dann hatte noch jemand erwähnt, dass das IM-Format Eigentum von Auran ist.


    Da ja dort Objekte zum Kauf angeboten werden, würden sich die Anbieter sehr weit hinauslehnen, wenn sie Objekte verkaufen, die es auf der DS kostenlos gibt.

  • haben sie scheinbar gelöst. war gestern auch nicht an gemeldet.


    da gibt es ein Programm das IM-Datei einlesen kann und für Blender in richtigen Format wie ausgibt.
    der erste User hat zwar geschrieben das er nur für sich macht.




    da es aber schon MSTS-Texturen mal EEP-Shop geschafft haben. weis man ja nie,
    ob das ein oder andere Trainz - Model nicht auch den weg gehen könnte.

    • Offizieller Beitrag

    Aha, danke! So erfährt man auch nebenbei, wo sich ehemalige Trainzer rumtreiben... :grinning_face_with_smiling_eyes:
    Was jeder auf seiner eigenen Kiste macht, ist ihm überlassen - da kann zwischen den Formaten konvertiert werden, bis der Arzt kommt, und deswegen ist auch so ein Konvertierungsprogramm nicht gleich böses Teufelszeug. Anders ist's dann eben, wenn man solche Konvertierungen veröffentlicht, aber dazu wurde ja hier und scheinbar auch dort schon genug gesagt.


    cheers
    Christian

  • Was jeder auf seiner eigenen Kiste macht, ist ihm überlassen - da kann zwischen den Formaten konvertiert werden, bis der Arzt kommt,

    oder der Staatsanwalt. Denn ganz so frei ist man da seit der Änderung des Urheberrechtsgesetzes 2003 nicht mehr. Nun könnte man argumentieren "Wo kein Kläger, da kein Richter". Nur ist der eigene PC wirklich so unbeobachtet? Sind es nicht gerade diejenigen, die sich mit oder ohne technische Hilfsmittel bedenkenlos über Urheberrecht hinwegsetzen, die ebenso bedenkenlos diverser Schnüffelsoftware Zugriff auf ihre Rechner gewähren? Der Fall mag noch hypothetisch anmuten, aber die Vorstellung "My home is my castle" könnte sich in nicht allzu ferner Zukunft als trügerisch erweisen.

    • Offizieller Beitrag

    oder der Staatsanwalt. Denn ganz so frei ist man da seit der Änderung des Urheberrechtsgesetzes 2003 nicht mehr.

    Na nu mal langsam! Da möchte ich schon gerne mal wissen wo genau das dort geschrieben stehen soll. In §23 und §53 steht ziemlich genau, was man privat mit den Werken anderer machen kann und was nicht. Wo liegt da nun ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, wenn ich ein Modell für mich privat in einer anderen Simulation laufen lasse?

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte Dich doch nochmal darum bitten genauer darzustellen, welches Gesetz es mir vebieten sollte eine IM Datei zu konvertieren.
    Außerdem sollte dazu auch klar sein, was ein "wirksamer Kopierschutz" sein soll. Der einzige mir bekannte Kopierschutz im Trainz-Bereich ist die Seriennummer und die Authentifizierung per Anmeldung am N3V-Server. Eine IM-Datei ist zunächst einmal nur ein File-Format, wie jedes Andere. N3V sagt hierzu nichts weiter, als dass es nicht nötig sei, dass Anwender mehr über deren Funktionsweise wissen müssen. Insofern ist das Konvertieren einer IM Datei der selbe Vorgang, wie das Konvertieren eines Text- oder Bildformates (z.B. TIF -> JPG), wenn man es kann. Oder irre ich mich da? Ich lasse mich da gerne belehren, aber dazu reichen mir keine Aussagen wie z.B. dass der Staatsanwahlt käme, wenn ich damit spiele.


    cheers
    Christian

  • Oder irre ich mich da?

    In der Tat. Ich wundere mich, dass Du das damals nicht mitverfolgt hast, das halbe Netz war doch davon voll.


    Anlass war der Wunsch der Medienindustrie, gegen Raubkopierer vorzugehen. Das mündete in jener Überarbeitung des Urheberrechts, die im Herbst 2003 in Kraft trat, wenn ich mich recht erinnere. Schlüsselbegriff wurde "wirksamer Kopierschutz". Einen solchen zu umgehen war nicht mehr erlaubt, weder in Herstellung oder Vertrieb der Mittel dazu, noch in der Anwendung solcher: http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html. Was einen wirksamen Kopierschutz im Einzelfall darstellt, wurde nicht genauer spezifiziert. Die Anwälte jedenfalls rieten zur Vorsicht. In der Folge verschwanden entsprechende Angebote zu Umgehungswerkzeugen von deutschen Webseiten, zu riskant. Es betraf nicht nur die 1:1-Kopien, sondern wurde dahingehend interpretiert, dass sich das Verbot auch auf die Extraktion von Nutzdaten bezieht, selbst wenn sie lediglich proprietär binär, ohne kryptographische Sperenzchen kodiert sind. Damit wäre dann auch das im angelsächsischen Recht verankerte Verbot des Reverse Engineering mit übernommen worden, wobei es hier ja bestimmte Ausnahmen gibt, aber eben nicht zum Zwecke der Kopie - und Konvertieren ist schwerlich etwas anders als Kopieren.


    Wie schon im ersten Beitrag gesagt, bleibt die Frage, welches Auge des Gesetzes das auf dem heimischen PC in der Praxis verfolgen wollte. Eher könnte es der Rechteinhaber selbst sein, der seinerseits eben diesen PC ja erschreckenderweise sogar mit Zustimmung des Nutzers ganz legal durchscannt, und bei Verdacht vielleicht Anzeige erstattet. Vermutlich und hoffentlich derzeit noch hypothetisch, aber wohl kaum von der Hand zu weisen.


    Damit das niemand falsch versteht, von N3V sind derlei Bestrebungen nicht bekannt, im Gegenteil, Tony Hilliam hat neulich verkündet, dass selbst das derzeit eingesetzte zurückhaltende DRM für Download-T:ANE wieder entfernt werden soll.

  • @geophil ich werde es mal von einer anderen Seite schreiben. Da ich ja mit Fotografie auch so einiges gemacht habe und mache, hatte ich mir mal Literatur gekauft, die die Gesetzgebung für OTTO-Normalo etwas besser beschreibt oder erklärt.
    Grundsaätzlich kann man sagen, alles was veröffentlicht wird unterliegt dem Urhebergesetz.


    Wenn ich Objekte ohne dein Wissen verändere und nur die Bilder davon hier reinstelle ist es bereits eine Veröffentlichung und ohne deine Zustimmung ungesetzlich....noch enger gefasst... wenn ich es einer einzigen weiteren Person zugänglich mache oder zeige spricht man von Veröffentlichung.
    Was du auf deinem Rechner bastelst und auf deiner Platte lässt kann keiner klagen, da man davon wissen muss. Du musst dafür sorgen, dass es nicht in die Öffentlichkeit gelanagen kann, sei es durch Datendiebstahl oder sonstige Wege.


    Auch wenn sich dieses Buch an Fotografen wendet kann ich dieses Buch auch denen ans Herz legen dessen Tätigkeit (beruflich/privat) mit Urhebergesetzmäßigkeiten tangiert wird.


    https://www.rheinwerk-verlag.de/recht-fur-fotografen_3427/
    jede gute Bibliothek wird es sicher haben.


    Rheinwerkverlag war früher Galileo-Press


    EDIT:
    Wenn ich das herauslese scheint das IM-Format keinen wirksamen Kopierschutz zu besitzen.


    solange es keinen Konverter gibt, ist es erst einmal "geschützt".


    Wenn jetzt N3V nicht explizit untersagt, dass das IM-Format konvertiert werden darf ist es erst einmal nicht ungesetzlich. Nur ist da immer der Urheber des Werkes selbst, der es in seiner config.txt schreiben kann und strikt untersagen kann und sollte.


    je weniger ein Format dokumentiert ist, desto schwerer ist es auch für Programmierer einen Konverter dafür zu schreiben.
    Ich persönlich baue lieber selbst, da weiss ich was ich habe...und wenn es mal was spezielles ist kann man den Urheber auch fragen. Es geht vielen ja um die Wiederverwertung eigener Werke..die im Extremfall kommerziell verwertet werden.
    Ich persönlich hätte Kein Problem damit in einem Projekt andere Objekte zu verwenden und vorab eine Liste der Urheber zu nennen.


    Mit fremden Federn schmücken war noch nie mein Ding und wird es wohl auch nicht werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von yellowdoor ()

  • Vielleicht zur Erläuterung mal eine Analogie aus der guten alten Zeit.
    "Was auf meiner Festplatte passiert, ist allein meine Sache" ist nämlich falsch.
    Allein der Inhaber des geistigen Eigentums hat das Recht zu entscheiden, was mit seinem Eigentum geschieht.


    Du hast also in der guten alten Zeit ein Foto gemacht und hast es auf Papier. Ein Bekannter oder einfach jemand kommt und fragt "kann ich das haben"? Du sagst nein.
    Jetzt hat dieser Jemand irgendwo das Negativ des Fotos auf Filmstreifen liegen sehen. Er nimmt also diesen Negativstreifen (ohne Deine Erlaubnis) mit und macht sich einen eigenen Abzug dieses Fotos in seiner eigenen Dunkelkammer. Und noch mehr, er hält ein paar Filter vor die Linse des Belichtungsgerätes und verändert das Bild nach seinen Wünschen.

    Er zeigt das Bild niemandem, sondern erfreust sich daran in seinen Privaträumen.

    Jetzt kommst Du als Besitzer des Fotos (und seines Inhaltes). Bist Du damit einverstanden, dass in X Privaträumen Abzüge von Deinem Negativstreifen in beliebigen Konvertierungen herumliegen?

    Nächstes Beispiel: Zufällig erfährst Du, dass bei Deinem Freund Fotos von Dir herumliegen. Was machst Du, wenn Dein Freund Dir mit einem Lächeln entgegnet: "Was in meinen Privaträumen passiert, geht Dich gar nichts an!"

    Wenn Ihr jetzt mit der Begrifflichkeit und der Einrichtung einer Dunkelkammer nichts (mehr) anfangen könnt: Die Mitnahme des Negativstreifens war die rechte Maustaste mit "Grafik speichern unter..." bzw. Datei speichern unter...".


    Ich hoffe, dieses Beispiel erläutert die manchmal technische Diskussion ein wenig. Es wäre schön, wenn Antworten und Kommentare dazu in diesem Beispiel bleiben würden.


    Gruß
    Norbert

    • Offizieller Beitrag

    rolonggarros: es wäre nett und vor allem fair, wenn Du Zitate von mir nicht aus dem Zusammenhang reißen und in einen neuen Kontext stellen würdest. So, darfst Du Dich gerne über meine Bereitschaft Dinge zu verfolgen wundern, aber kannst nur Vermutungen darüber äußern! Also lasse sowas bitte! Genauso sind es auch wieder Vermutungen über Interpretationen von Anwälten, welche Du ohne Beleg hier anstellst. So ist es nur Deine Annahme, dass das Konvertieren des Im Formates ein Umgehen eines Kopierschutzes nach §95a sei. Bevor man diesen Paragraphen so falsch (so lange keine Absicht zu Weiterverbreitung vorliegt) zu diesem Thema in Verbindung bringt, bitte ich darum sich §53 einmal genau durch zu lesen.

    Sind es nicht gerade diejenigen, die sich mit oder ohne technische Hilfsmittel bedenkenlos über Urheberrecht hinwegsetzen, die ebenso bedenkenlos diverser Schnüffelsoftware Zugriff auf ihre Rechner gewähren? Der Fall mag noch hypothetisch anmuten, aber die Vorstellung "My home is my castle" könnte sich in nicht allzu ferner Zukunft als trügerisch erweisen.

    Und sind es nicht gerade diejenigen, die in vorauseilendem Gehorsam Gesetze so auslegen, dass sie der Akzeptanz für weitere Einschränkungen der Lobby der Unterhaltungsindustrie Tür und Tor öffnen?


    Norbert, Dein Beispiel setzt einen Diebstahl voraus. Von einem Diebstahl ist in diesem Thread aber bisher nicht die Rede gewesen. Insofern wirkt dieses Beispiel sehr konstruiert und geht am Thema dieses Threads vorbei, denn von einem Diebstahl kann bei „Grafik speichern unter“ nicht die Rede sein.


    Cheers
    Christian

  • Falsch. Der Inhaber der Rechte am Foto hat "Nein" gesagt. Wer es trotzdem tut, stiehlt.
    Das ist dasselbe, wie die Missachtung von Bestimmungen in Read Mes oder Lizenzbedingungen, z.B. bei den Objekten auf der Downloadstation.


    Gruß
    Norbert

  • Christian,


    da ich damals potentiell selbst betroffen war - Fragmente dazu lassen sich im Netz noch finden, Stichwort StatusLogger - musste ich mich zwangsläufig etwas näher mir der Materie beschäftigen. Dabei wurde auch der §53 diskutiert und die Klausel mit der Analogkopie. Der wichtigste Rat, den ich damals bekam, typisch für Juristen, aber eigentlich gesunder Menschenverstand: Es sei letztlich eine Risikoabwägung, die ich selbst zu treffen hätte. Die Sache hatte dann doch ihr Gutes, jene Gesetzesänderung war der entscheidende Anschub zur Entwicklung von TransDEM.


    Hängen geblieben ist aber der Punkt, dass man eben auf dem eigenen Rechner nicht mehr ganz nach Belieben schalten und walten darf. Und es klingelte entsprechend, als Du nur den Arzt als ultimativen Begrenzer nanntest.

  • @siebziger oh da hast ja ein Beispiel:
    Negative liegenlassen ist ja schon grob fahrlässig und das im doppelten Sinne.


    In deinem genannten Fall ist es natürlich schwerer zu beweisen, dass man selbst der Urheber des Werkes ist, aber nicht unmöglich.
    Der Fotograf, der damals den Sprung des GrePo´s über den Zaun fotografiert hatte, bleibt Urheber auch wenn er für einen Verlag gearbeitet hat und das Negativ heute sogar eine Sonderbehandlung bekommt und im Besitz und im Eigentum des Verlages liegt. Nach heutiger Rechtsprechung kann der Fotograf Namensnennung fordern.


    Das tragische an dem Fall ist, das alle Rechte an den Verlag gingen. Ihm blieb da nur ein kleines Fotografenhonorar und nur die Lorbeeren als Urheber. Anderes Beispiel: Fotograf der damals Che Guevara fotografiert hatte. Er hatte nicht mal Geld dafür erhalten.


    Die FB-Generation von heute ist sich oft nicht einmal bewusst, das alle Fotos einen Urheber haben und diese auch Rechte haben und wenn sie genug Geld haben dieses Recht auch einklagen.


    Fotos sind nur ein Beispiel von vielen.


    Unser ganzes Umfeld ist voll von Beispielen, wenn man mal die Schöpfungen der Natur ausklammert...aber selbst da sind wir nicht weit ab davon, dass auch in diesem Bereich einmal das Urheber-Gesetz greift. Stichwort Genforschung etc.

  • Zur Zeit wird sogar darüber diskutiert ob Urlaubsbilder auf denen ein öffentliches Gebäude den Hintergrund bildet, nicht das Urheberrecht dem Architekten gehört. :grinning_squinting_face:


    Lg. Karl-Heinz

  • Wie meistens wird die Diskussion möglichst reisserisch geführt ("Eifelturm fotografieren verboten").
    Es geht lediglich um die kommerzielle Nutzung solcher Bilder, wenn der Urheber noch lebt oder vor noch nicht allzulanger Zeit abgelebt ist.


    Gruß
    Norbert