[Fachbereich Bahn] doppelte Weichenlaterne?

    • Offizieller Beitrag


    Dieses Bild zeigt die südliche Ausfahrt des Bitterfelder Hauptbahnhofes. Vor uns sehen wir eine der abzweigend schnellst befahrbaren Weichen in Deutschland. Neben der beeindruckenden Anzahl der Antriebe für die Weichenzunge kann man auch die Antriebe für das bewegliche Herzstück der Weiche erkennen. An Weichenzunge und -herzstück sind Weichenlaternen angebracht. Sicherlich deswegen, weil so das Funktionieren an beiden Stellen überprüfbar ist - kann ja sein, daß durch eine Fehlfunktion nur eine Seite der Weiche geschaltet wurde.


    Aber warum haben nur diese Weichen auch Laternen, wenn sonst im gesamten Bahnhof alle normalen Weichen keine Laterne haben?



    [at]Achtung. Neuer Bereich im Forum:

    Zitat

    Interessierte fragen Fachleute


    Hier kann jeder interessierte zum Thema Eisenbahn fachlich bezogene Fragen stellen, die dann auf freiwilliger Basis und ohne Romane liefern zu müssen von Fachleuten beantwortet werden können.
    Ohne Forderungen und ohne Verlangen.


    Die Frage wird gestellt und es wird ausschliesslich auf diese Frage eingegangen. Ist diese fachlich korrekt beantwortet, wird der betreffende Thread geschlossen.

    [/at]

  • Ich würde vermuten, daß das rangiertechnische Gründe hat.
    Für Zugfahrten ist das irrelevant, da dürfte kein Tf mehr genug Zeit haben zu reagieren, falls es da unterschiedliche Stellungen geben würde.
    Voraussetzung, der Bereich befindet sich definitiv noch im Bahnhofsbereich.
    Der Tf der Rangierfahrt hat so noch eine sichere Anhaltechance bei Störungen, die Lage des beweglichen Herzstückes siehste in der Praxis nicht wirklich.

    Einmal editiert, zuletzt von Betriebsleiter ()

  • Ist ja lustig. Bin ich doch am Wochenende erst mit dem Begriff Klothoidenweiche konfrontiert worden und wußte nicht wirklich, was damit gemeint war. Nachdem ich mich etwas "schlau" gemacht hatte, stellte sich mir ebenfalls diese Frage.


    Zitat

    Sicherlich deswegen, weil so das Funktionieren an beiden Stellen überprüfbar ist


    So hatte ich das auch interpretiert. Insbesondere die hinteren Antriebe für die bewegliche Herzstücke, die ja nicht auffahrbar sind, sollten aus sicherheitstechnischen Gründen einer zusätzlichen, optischen Kennzeichnung bedingen.


    Die Frage, die sich mir ebenfalls stellte war, inwieweit die Funktion der einzelnen Antriebe im Stellwerk überprüfbar ist. Werden diese einzeln dargestellt, oder als Einheit ? (Da bin ich nicht so firm) Bei eventuellen Fehlfunktionen wäre auch hier die optische Bestätigung mittels Weichenlaterne(n) denkbar.


    Letztenendes kann ich mir vorstellen, daß man bei den Geschwindigkeiten mit denen solche Weichen durchfahren werden, einfach doppelten Wert auf Sicherheit legt. In diesem Fall (Bitterfeld) ja "immerhin" ausgelegt für bis zu 200km/h !


    Zitat

    von Fachleuten beantwortet werden können.


    Ich hoffe es ist in Ordnung, wenn ich mich (wenn auch zugegebenermaßen spekulativ) als "Nicht-Fachmann" an diesem Thema beteilige. Ist doch auch mein Interesse daran frisch geweckt ......


    :angel:

  • Eine Weichenlaterne bei einer Schnellfahrweiche macht für reguläre Züge keinen Sinn.


    Die Darstellung einer Weiche bei einem Spurplanstellwerk erfolgt als eine Einheit, beim ESTW ebenfalls. Ein gestörtes Herzstück wird aber gemeldet.

  • Zitat

    Betriebsleiter schrieb:
    Eine Weichenlaterne bei einer Schnellfahrweiche macht für reguläre Züge keinen Sinn.


    Würde die zweite Laterne für einen FDL (?), d.h. dem Mann im Stellwerk,
    der die Weiche einsehen kann, sinnvoll erscheinen? (Redundanz)

  • Zitat

    Würde die zweite Laterne für einen FDL (?), d.h. dem Mann im Stellwerk,
    der die Weiche einsehen kann, sinnvoll erscheinen? (Redundanz)


    Eher nicht, da diese Behnhöfe im Regelfall von Betriebszentralen ferngesteuert werden und daher eine Sicht auf die Weiche oft nicht möglich ist.


    Ich habe eine ganz andere Vermutung, warum da diese Laternen stehen.
    Im Regelfall werden Weichen während des laufenden Betriebs von Zeit zu Zeit von Weichenprüfern geprüft (so ist es mir zumindest bekannt). Dies ist auf einer Strecke auf der Züge planmäßig mit Geschwindigkeiten von mehr als 160km/h fahren nicht mehr möglich, auch wenn der Fdl ihm eine stattfindende Zugfahrt rechtzeitig mitteilen muss. (Es besteht die Gefahr des Umgeweht werdens, zudem ist aufgrund der vielen Antriebe der Weiche ein Verlassen des Gleises erschwert)
    Damit muss die Weiche bei Nacht (also wenn keine Züge verkehren) geprüft werden. Hier sind die Laternen ein Vorteil, da diese Anzeigen, ob der betreffende Antrieb die Weichenzungen/das bewegliche Herzstück in die richtige Lage bringt (Zungenüberwachungen oder elektrische Stellungsprüfer können ja ausgefallen sein, Koppelstangen normalerweise nicht).


    Noch eine Sache dazu:
    Solche Weichen findet man auch in den Bahnhöfen Allersberg und Kinding, nicht jedoch in Ingolstadt Nord. In Ingolstadt Nord sind ab dam Asig Richtung Ingolstadt Hbf nur noch maximal 130km/h Fahrgeschwindigkeit zulässig.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ks-Vsig

  • Ich bleibe bei der örtlichen Erkennbarkeit bei z.B. Rangierfahrten. Das ist auch der wesentliche Grund für Weichenlaternen überhaupt, mit Ausnahme vieleicht der Epoche I :winking_face:


    Für den Fdl ganz sicher nicht, der hat seine Augen auf seinen Stelltisch zu richten. Bei mechanischen Stellwerken würde ich das vieleicht noch akzeptieren, da gibts aber für gewöhnlich keine Schnellfahrweichen und wehe es fragt jemand, warum nicht :winking_face:

    Einmal editiert, zuletzt von Betriebsleiter ()

  • Zitat

    Ich bleibe bei der örtlichen Erkennbarkeit bei z.B. Rangierfahrten. Das ist auch der wesentliche Grund für Weichenlaternen überhaupt, mit Ausnahme vieleicht der Epoche I


    Ja das stimmt schon, nur frage ich mich jetzt, was die Weichenlaterne (noch) bringt, wenn sie in einem durch ein ESTW gestuerten Abschnitt steht. Normalerweise erfolgen ja in so einem Bereich Rangierfahrten ausschließlich auf durch das Stellwerk gesicherten Rangierfahrstraßen (bzw. -fahrwegen, da es bei den modernen Anlagen in Spurplantechnik sowas wie "Fahrstraßen" eigentlich gar nicht gibt)
    Jetzt muss aber die Rangierfahrt, technisch gesehen, an einem Spersignal beginnen (manchmal geht es auch an stellen, an denen kein Sperrsignal steht, was aber in einem so großen Bahnhof nicht der Fall ist), was ja auch damit auch von der korrekten Stellungsrückmeldung abhängig ist.


    Noch komplizierter ist die Sache in Allersberg oder Kinding, da diese beiden Bahnhöfe zwar auch Weichen mit Weichenlaternen haben aber soweit das an den Signalen sichtbar war, nicht für Rangierfahrten ausgerüstet sind. (Es fehlen entsprechende Rangiersignale)


    Mit freundlichen Grüßen


    Ks-Vosignale

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für die rege Beteiligung!
    An dieser Stelle (Bild) darf wohl rangiert werden. Jedenfalls weisen die Sh1-Lichter am KS-Signal daraufhin.
    Weiter südlich - Ausfahrt in Richtung Halle ist noch eine dieser Weichen bei der kein Rangieren möglich ist (kein Sh1 und kein Ra10). Auch an dieser Weiche sind Laternen und an den kleineren 'Nachbar'-weichen nicht.
    Die Sache mit den Weichenprüfern scheint mir daher recht plausibel zu sein.

  • Ich nehme diese Frage in meine nächste Fdl Besuchstourliste auf. Kann was dauern aber dann wissen wirs genau.


    Bis dahin würde ich diese Frage als unbeantwortet lassen.

  • Nachdem ich hier in der Sektion ein wenig herum stöbere, möchte ich die Frage noch einmal hoch schieben. Schließlich interessiert mich das Thema auch.

  • Auch wenn es schon ein bisschen her ist.


    Also für normal verkehrende Züge ist die Weichenlaterne gänzlich unbedeutend, da ein Zug mit 100%iger Sicherheit nicht mehr rechtzeitig anhalten könnte vor der Weiche. Mit größter Wahrscheinlichkeit ist es nur für Verschubfahrten gedacht.


    Ist ja bei Geschwindigkeitstafeln ziemlich ähnlich. Die stehen eigentlich auch nur rein informativ für den Tfzf da, zumal es bei höheren Geschwindigkeiten ohnehin nur schwer bis garnicht zu erkennen ist. Sowas wie Geschwindigkeiten liest der Tfzf ja im Buchfahrplan bzw. in Deutschland im Kursbuch nach bzw. weiß es meist aufgrund seiner Streckenkenntnis.


    Bei Weichenlaternen ist es eigentlich ziemlich gleich - rein informativ für Züge, aber betrieblich irrelevant, da Züge nicht auf Sicht fahren sondern nach Signalen. Zumal sich bei einer Weichenstörung das Signal ohnehin nicht freistellt (gilt nur für neuere Stellwerke).