Definition Freeware

  • Habe jetzt schon mehrmals gelesen, das viele den Begriff "Freeware" verschieden definieren und das war auch ein sehr interessantes Thema beim Usertreffen.


    Wie definiert ihr also Freeware, welche Rechte gelten da, wenn nichts weiter im End-Benutzer-Vertrag festgelegt ist oder wenn ein Benutzervertrag definiert ist aber der Autor doch zu seinem Text nicht steht oder wie siehts bei Änderungen dieses Vetrages/Lizenz aus?


    Bitte probiert beim Thema zu bleiben, da ich denke das ist ein recht ernstes Thema.

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  • also, ich denke als freeware ist erstmal alles einzuordnen, was eben kostenlos ist:-D
    desweiteren gelten die "normalen" regeln:


    -keine verfielfälltigung, weitergabe, oder veröffentlichung, ohne die erlaubnis des erstellers(was dann der config zu entnehmen ist).


    -keine veränderung am content, nur mit erlaubnis, oder für den eigenen gebrauch.


    -usw. kennst ja warscheinlich


    EDIT: Hier stehen z.B. mal einige Lizensregeln(die hab ich mal zusammengefast, waren sonst 23 versch. punkte...):


    Lizenzbestimmungen


    1. Diese Software ist Freeware. Sie sind berechtigt, diese kostenlos und zeitlich uneingeschränkt zu nutzen.


    2. Sie dürfen diese Software und ihre Dokumentation keinem kommerziellen Programm oder Veröffentlichungen jeglicher Art beilegen, außer mit schriftlicher Erlaubnis des Autors.


    3. Sie sind berechtigt, diese Software mit den damit verbundenen Dateien an Dritte weiterzugeben, solange Sie exakte Kopien ohne Veränderung (Weglassen oder Hinzufügen von Dateien, Veränderungen jeglicher Art) anfertigen.


    4. Die Weitergabe in anderen Formen der Veröffentlichung bedarf ebenfalls der schriftlichen Erlaubnis des Autors.


    5. Der Autor ist nicht verpflichtet, Updates für diese Software bereitzustellen. Werden updates bereitgestellt, werden sie automatisch von dieser Lizenzvereinbarung erfaßt


    6. Sie haben keinen Anspruch auf Produktunterstützung (Support) durch den Autor.



    Hoffe ich konnte ein wenig helfen,


    Sachsenbahner

  • Naja du beziehst dich aber darauf, was in einer Lizenz beschrieben wird. Wie siehts aber ohne irgendwelche hinzugefügten Lizenz aus oder wie offensichtlich muss der Lizenztext vermerkt werden?


    Es muss aber doch eine klare rechtliche Definition geben die Freeware beschreibt ohne das irgendwas im End-Benutzervertrag hinterlegt ist?


    Aber was ist z.B. wenn die Lizenz nachträglich geändert wird oder wenn der Autor eine Lizenz hinterlegt, aber dann doch dazu nicht steht? Im Auran-Forum war das kürzlich der Fall.


    Beim Usertreffen sind recht interessante Anmerkungen gefallen besonders von heti zu diesen Thema

  • One of the painful signs of years of dumbed-down education is how many people are unable to make a coherent argument. They can vent their emotions, question other people’s motives, make bold assertions, repeat slogans—anything except reason.“ (Thomas Sowell)

  • @Mick ich kenne alle 3 Links und ich weiß was Freeware ist nur wie definiert es sich. Keiner der Links konnte klären welche rechte daran gebunden sind wenn KEINE Lizenzangabe sind. Wie siehts denn mit der Verteilung von Freeware aus wenn die Lizenz darüber keine Angabe macht? Oder worunter läuft z.B. der Freeware-Trainz-Content?


    Bestimmt nicht unter Public Domain (abtritt der Rechte)
    oder auch nicht als Open Source ähnlich siehts aus bei Freie Software. Denn diese grenzt sich wiederum von Freeware ab


    Interessante Frage ist auch: Du hast eine Lizenz angegeben die die Benutzung als Payware ausschließt und du lädst diese bei der DLS hoch? Was greift da wieder??