[at]Wie Müller schon erwähnte, das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Auch hier gilt das Gesetz,
insbesondere das Grundgesetz (§1 Die Würde des Menschen ist unantastbar).
Gegen sachliche Diskussionen hat niemand etwas einzuwenden,
Meinungsfreiheit ist durchaus gegeben.
Aber Beleidigungen und persönliche Angriffe zählen jedoch in keinster Weise zu Meinungsfreiheit sondern sind sogar strafbar.
Durch die Duldung solcher Beleidigungen mache ich mich als Seitenbetreiber unter Umständen mit-strafbar... und darauf kann ich gerne verzichten.
Übrigends:
ZitatNach § 185 StGB wird die Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ist die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Die Beleidigung ist ein Privatklagedelikt und wird nach § 194 StGB fast ausschließlich nur auf Antrag verfolgt. Der Gesetzgeber hat die Beleidigung nicht näher definiert. Es handelt sich um einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung. Die Ehre ist die durch Art. 1 GG geschützte Würde des Menschen.
ZitatNach § 186 StGB macht sich derjenige strafbar, der in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die dazu geeignet ist, den anderen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
ZitatNach § 187 StGB macht sich derjenige strafbar, der wider besseren Wissens über einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet, um diesen verächtlich zu machen, in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kreditfähigkeit zu beeinträchtigen.
Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Also alle mal bitte einen Gang zurückschalten![/at]