Frage zum Urheberrecht

  • Hallo,


    ich habe mal eine grundsätzliche Frage, rein Interesse halber:
    Nämlich, wenn ich mir z.B. ein Buch kaufe, dann ist es ja mein Eigentum und ich kann damit tun und lassen was ich will. Ich kannst verschenken und verkaufen, ohne damit ein Urheberrecht zu verletzen. Wiso ist es dann hier bei Trainz (oder allgemein Daten die man runterläd) anders? Wenn ich z.B. Payware kaufe darf ich die ja auch nicht verkaufen oder weitergeben, oder? Das würde mich mal interessieren.


    MfG Niklas

    Einmal editiert, zuletzt von ChWerwick ()

  • Trainmaster, Du meist vielleicht, daß man dann alles repainten kann und veröffentlichen, daß man Strecken mit 3rd-party-content und repaints und sonstige selbstveränderte contents bauen und komplett so zum DL anbieten kann und somit jeder jede Strecke komplett von einer Seite runterladen könnte und nicht noch hunderte von Zusätzen auf Dutzenden Seiten zusammensuchen muß ....
    Ja - das wäre schön und ich habe in der Vergangenheit dieses Thema auch schon angesprochen, um wieviel dies uns allen das Trainzen vereinfachen würde ....
    Aber - und wenn ich mich damit auch wieder unbeliebt mache - das scheint irgendwie ein Tabuthema zu sein ...
    Gruß
    G12

  • Es ist GANZ einfach:


    Du verschenkst das Buch, und es kann weiterhin nur EINMAL genutzt werden.


    Loeschtest Du alles, was du von einem Programm hast, so dass es nachweislich von dir nicht mehr genutzt werden kann, so und erst DANN koenntest du es weitergeben, ohne dass eine Lizenz verletzt werden wuerde.


    gibst du aber ein Trainz-Objekt oder eine andere Software einfach (oder gar veraendert!) weiter, kann diese dann mehr als EINMAL gleichzeitig genutzt werden - und genau DAS ist verboten - logo!


    Beispiel: ich habe dasselbe Office daheim und in meinem Geschaeft. Das ist ok, weil ich soooo lange Arme nicht habe und meine Gattin auf ihrer Kiste ein eigenes Office hat, so dass meines immer nur einmal genutzt werden werden kann....alles klar?


    Nein, das ist überhaupt kein Tabuthema! Es ist ganz einfach.


    Und wenn ich als CC ein Hörnchen bekomme, wenn ich erleben darf, dass Leute, die noch nicht einmal ein Trainz bezahlt haben, trotzdem Objekte von Hastenichtgesehen saugen koennen und nutzen, auch mit eingepackte und urheberrechtlich falsch mit hochgeladene Objekte, wer will das nicht verstehen?


    Am besten Reskins, wo auch Objekte anderer mit eingepackt, mit TRS2004 Conten-Dispatcher-uebergebuegelten Lizenztexten und Autorennamen! Wer soll das stillschweigend hinnehmen?!


    Sowas ist einfach zum K****! Gelle?!


    Und wenn es dann zu spaet ist: "das habe ich gar nicht geprueft" Ganz toll!

    Einmal editiert, zuletzt von Basti ()

  • Ich sprach nicht von der Software, die man kauft - da ist die Sache klar!
    Sondern von content, den ein user gebaut hat und der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Der wird doch tausendfach verteilt. Und da hat der Erbauer auch nix dagegen. Aber sobald jemand dran was verändert, ist die weitere Verteilung erschwert. Und dieser Umstand und die Vorgabe, daß man in einer Strecke verbauten content von Dritten nicht selbst anbieten darf, erzeugt dann das umständliche Zusammensuchen von Zusätzen einer Strecke.
    Das wollte ich damit aussagen.
    Gruß
    G12

  • Und eben deswegen ist die DLS und das referenzieren von Objekten in Trainz-Strecken erfunden worden. Wenn du Sachen, die nicht auf der DLS sind verbaust, hat derjenige, dem du die Strecke gibst, gelitten.


    Bei Fahrzeugen ist es noch vertretbar, wenn sie nicht auf der DLS sind, da nicht bestandteil der Strecke, höchsten in einer Aufgabe benutzt.

  • Ein Tabuthema? Bestimmt nicht, im Gegenteil!


    Das Urheberrecht ist gesetzlich verankert und im Grundprinzip wirklich ganz leicht zu verstehen. Wer ein Werk erschafft, ob ein Musikstück, ein Buch oder ein virtuelles 3D-Modell, der bestimmt, wie das Werk genutzt werden darf. Das ist ganz automatisch und überall auf der Welt einheitlich geregelt. Der Schöpfer kann seine Rechte ganz oder teilweise abtreten, aber das muss er nicht. Und ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers - generell oder einzeln, darf ich ein fremdes Werk weder in Originalform vervielfältigen noch zuvor verändern und vervielfältigen.


    Auch der Sinn des Urheberrechts ist ganz einfach nachzuvollziehen. Ohne dieses Recht an der eigenen Schöpfung wäre kreatives menschliches Schaffen ohne Anreiz.


    Die möglicherweise geringen technischen Hürden, ein Werk zu verändern oder zu verteilen, haben überhaupt nichts mir der Rechtslage zu tun.


    Das Urheberrecht ist auch unabhängig davon, ob für die Nutzung eines Werkes Geld verlangt wird oder nicht. In den USA sind kürzlich diverse Hersteller von Unterhaltungselektronik verklagt worden, weil sie unter GNU lizenzierte freie Software nicht entsprechend der Lizenzbedingungen genutzt haben sollen. Und obwohl die Software eigentlich umsonst war, kann deren missbräuchliche Nutzung dann ganz gewaltig ins Geld gehen.

  • Das Urheberrecht soll geistige Schöpfungen schützen und ist meist eine Frage der Auslegung. In wie fern es aber einer Schöpfungshöhe (Kernberiff aus dem Urheberrecht) entspricht, etwas präzise abzugucken (wo andere Rechte dran haben, die DB z.B.) und in ein Programm zu integrieren (welches widerum spezielle Regularien hat) ... das lass ich mal offen.
    Ebenso gilt es als geistig eigenständige Schöpfung ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu übersetzen... Wer also wann wo welche Rechte geltend machen kann, das ist sicher nicht hier von Laien wie uns zu klären. An einem Repaint hat der Repainter übrigends auch Rechte an seiner Grafik.


    Ein geistiges Werk hat die nötige Schöpfungshöhe dann nicht, wenn es eine mehr oder weniger zwingende Folge von Vorgaben ist. Das dürfte man bei Modellen voraussetzen - sonst wären es keine Modelle.


    Das alles ist sicher keine Argument, jegliche Überlegungen zu Urheberrecht in Trainz über Board zu kippen aber die Sachlage ist schon etwas schwieriger als es bisher hier aufgeführt wurde. Bei komplexer Software (wie Transdem) schaut das etwas anders aus, aber ein Modell ist - wenn überhaupt - nur in Teilen eine eigene geistige Schöpfung.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
    Wer sich Gedanken dazu machen will, sollte sich z.B. auch sowas mal angucken.
    Es gibt aber neben den rechtlichen Begriffen auch sowas wie Anstand und Höflichkeit, schon im Rahmen dessen sollte man gewisse Dinge tuen bzw. lassen.


    Nach meiner persönlichemn Meinung gäbe es nicht viel weniger Content für Trainz wenn er als Gemeinfrei gelten würde, beweisen lässt sich das jedoch kaum, die DLS jedoch stellt ja den Content in einer Art "gemeinfreien Weise" mit klar definierten Regeln für Anwender und Urheber zur Verfügung - im Gegensatz zu Kontent der z.B. auf Foren liegt.


    Gruß Rolf

  • Zitat

    RolfD schrieb:
    An einem Repaint hat der Repainter übrigends auch Rechte an seiner Grafik.


    Ein geistiges Werk hat die nötige Schöpfungshöhe dann nicht ... Das dürfte man bei Modellen voraussetzen - sonst wären es keine Modelle.


    In Deinem Schluss widersprichst Du Dir selbst. Die Schöpfungshöhe steht beim Modell im Regelfall außer Frage.


    Solltest Du aber darauf hinweisen wollen, dass man an einem Modell auch als Schöpfer keine allumfassenden Rechte beanspruchen kann, dann hast Du recht. Der Rechteeigentümer am Vorbild des Modells hat hier auch noch ein Wörtchen mitzureden, und dabei geht es nicht mehr nur um das reine Urheberrecht. Siehe z.B. den bekannten längeren Rechtsstreit mit Union Pacific, wo man sich aber vor zwei Jahren zur allgemeinen Zufriedenheit hat einigen können.

  • Ok.. dann formuliere ich um... scheinbar hab ich mich mal weider unpräzise ausgedrückt.


    WENN ein urheberrechtlicher Schutz für ein Objekt vorliegt weil die Schöpfungshöhe erreicht ist, hat der Repainter übrigends auch Rechte an seinem Repaint.


    Damit ist der angebliche Widerspruch auch beseitigt...
    Gruß Rolf